{"id":295,"date":"2023-12-16T14:55:35","date_gmt":"2023-12-16T13:55:35","guid":{"rendered":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/?page_id=295"},"modified":"2023-12-17T11:27:16","modified_gmt":"2023-12-17T10:27:16","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<div  class='flex_column av-9ok2f-df236c7be0b7608d0001a6397b29ec20 av_one_full  avia-builder-el-0  avia-builder-el-no-sibling  first flex_column_div  '     ><section  class='av_textblock_section av-lq9bnonk-21a07e5f5c64dfccbaa5a57df9380f5e '   itemscope=\"itemscope\" itemtype=\"https:\/\/schema.org\/CreativeWork\" ><div class='avia_textblock'  itemprop=\"text\" ><h1 style=\"text-align: center;\">Satzung des PeeZ e.V. Niederbrechen<\/h1>\n<h2>\u00a7 1 Name, Sitz und Eintragung ins Vereinsregister<\/h2>\n<p>1.1. Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201ePeeZ e.V.-Niederbrechen\u201d.<br \/>\n1.2. Er hat seinen Sitz in Niederbrechen.<br \/>\n1.3. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Limburg eingetragen.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Ziele und Zwecke des Vereins<\/h2>\n<p>2.1. Zweck des Vereins ist das Betreiben und der Erhalt des Geb\u00e4udes (PeeZ), Dietkircher Stra\u00dfe \/ Niederbrechen, in Verbindung mit der F\u00f6rderung der Jugendarbeit in Niederbrechen.<br \/>\n2.2. Die F\u00f6rderung wird erreicht durch:<br \/>\n2.2.1 Unterst\u00fctzung und F\u00f6rderung der KJG Niederbrechen und prim\u00e4re<br \/>\nRaumnutzungsrechte der KJG Niederbrechen.<br \/>\n2.2.2 F\u00f6rderung der Jugendhilfe, F\u00f6rderung der Erziehung und finanzielle<br \/>\nUnterst\u00fctzung von Projekten und Anschaffungen f\u00fcr die Kinder- und Jugendarbeit.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/h2>\n<p>3.1. Der Verein verfolgt mit seinen in \u00a7 2 festgelegten Zwecken ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201csteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der \u00a7\u00a7 51ff der Abgabenordnung.<br \/>\n3.2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<br \/>\n3.3. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur zu satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n3.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>Mitgliedschaft ist als aktives Mitglied, F\u00f6rdermitglied oder Familien-F\u00f6rdermitglied m\u00f6glich.<br \/>\nMitglied kann jede nat\u00fcrliche und juristische Person werden, die sich verpflichtet, die in \u00a7 2 genannten Anliegen des Vereins zu unterst\u00fctzen, indem sie z.B. diesen durch ihren pers\u00f6nlichen Lebensstil Rechnung tr\u00e4gt.<br \/>\n4.1. Aktive Mitgliedschaft<br \/>\n4.1.1. Vorraussetzung: Als Voraussetzung f\u00fcr eine aktive Mitgliedschaft gilt die Bereitschaft zur Mitarbeit in den Vereinsorganen.<br \/>\n4.1.2. Aufnahme: Die Aufnahme von aktiven Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand.<br \/>\n4.1.3. Ausschluss: Ein aktives Mitglied kann vom Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verst\u00f6\u00dft. Der Betroffene ist nach schriftlicher Bekanntgabe des Ausschlussgrundes durch den Vorstand schriftlich anzuh\u00f6ren. Dazu ist dem Betroffenen Gelegenheit zu geben, sich innerhalb von zwei Wochen schriftlich gegen den Ausschlie\u00dfungsgrund zu verteidigen. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft dann der stimmberechtigte Vorstand (\u00a7 8 Buchstabe a)) mit der Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen.<br \/>\n4.1.4. Beendigung der aktiven Mitgliedschaft: Die aktive Mitgliedschaft endet durch: a) Verlust der Voraussetzung des Erwerbs.<br \/>\nDies wird durch den Vorstand festgestellt oder b) K\u00fcndigung des Mitglieds.<br \/>\n4.1.5. Mitgliedsbeitrag: Die Mitglieder haben zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres einen Jahresbeitrag zu zahlen. Der Jahresbeitrag wird vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliedervollversammlung festgesetzt.4.2. F\u00f6rdermitgliedschaft<br \/>\n4.2.1. Voraussetzungen:<br \/>\nF\u00f6rdermitglied kann jede Person werden, die die unter \u00a7 2 genannten Ziele<br \/>\nbejaht. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich erfolgen.<br \/>\n4.2.2. Aufnahme:<br \/>\nDie Aufnahme von F\u00f6rdermitgliedern erfolgt durch den Vorstand.<br \/>\n4.2.3. Ausschluss:<br \/>\nF\u00fcr den Ausschluss eines F\u00f6rdermitglieds gilt Ziffer 4.1.3. sinngem\u00e4\u00df.<br \/>\n4.2.4. Beendigung der F\u00f6rdermitgliedschaft:<br \/>\nDie Beendigung der F\u00f6rdermitgliedschaft erfolgt durch schriftliche K\u00fcndigung<br \/>\ngegen\u00fcber dem Vorstand. Sie ist jeweils zum 01.01. eines Jahres unter<br \/>\nBer\u00fccksichtigung einer dreiw\u00f6chigen K\u00fcndigungsfrist m\u00f6glich.<br \/>\n4.2.5. Mitgliedsbeitrag<br \/>\nDie F\u00f6rdermitglieder haben zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres einen Jahresbeitrag<br \/>\nzu zahlen. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliedervollversammlung festgesetzt.<br \/>\n4.2.6. Aktive Mitarbeit<br \/>\nDie F\u00f6rdermitgliedschaft schlie\u00dft eine aktive Mitarbeit nicht aus.<br \/>\n4.3. Familien-F\u00f6rdermitgliedschaft<br \/>\n4.3.1. Voraussetzungen:<br \/>\nFamilien-F\u00f6rdermitglied kann jede Person werden, die die unter \u00a7 2 genannten Ziele bejaht. Mit der Familien-F\u00f6rdermitgliedschaft sind bei einer Zahlung eines h\u00f6heren Mitgliedsbeitrages als ein normales F\u00f6rdermitglied alle Familienangeh\u00f6rigen (Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren) zugeh\u00f6riges Familien-Mitglied. Der Aufnahmeantrag muss schriftlich erfolgen.<br \/>\n4.3.2. Aufnahme:<br \/>\nDie Aufnahme von Familien-F\u00f6rdermitgliedern erfolgt durch den Vorstand.<br \/>\n4.3.3. Ausschluss:<br \/>\nF\u00fcr den Ausschluss eines Familien-F\u00f6rdermitglieds gilt Ziffer 4.1.3. sinngem\u00e4\u00df.<br \/>\n4.3.4. Beendigung der Familien-F\u00f6rdermitgliedschaft:<br \/>\nDie Beendigung der F\u00f6rdermitgliedschaft erfolgt durch schriftliche K\u00fcndigung gegen\u00fcber dem Vorstand. Sie ist jeweils zum 01.01. eines Jahres unter Ber\u00fccksichtigung einer dreiw\u00f6chigen K\u00fcndigungsfrist m\u00f6glich.<br \/>\n4.3.5. Mitgliedsbeitrag<br \/>\nDie Familien-F\u00f6rdermitglieder haben zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres einen Jahresbeitrag zu zahlen. Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliedervollversammlung festgesetzt und soll h\u00f6her liegen als der eines normalen F\u00f6rdermitgliedes.<br \/>\n4.3.6. Aktive Mitarbeit<br \/>\nF\u00fcr die Familien-F\u00f6rdermitgliedschaft gilt Ziffer 4.2.6 sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<h2>\u00a7 5 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h2>\u00a7 6 Organe des Vereins<\/h2>\n<p>6.1. Mitgliedervollversammlung<br \/>\n6.2. Vorstand<br \/>\n6.3. Aussch\u00fcsse<\/p>\n<h2>\u00a7 7 Mitgliedervollversammlung<\/h2>\n<p>7.1. Das oberste Vereinsorgan bildet die Mitgliedervollversammlung.<br \/>\n7.2. Sie wird bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Kalenderjahr, vom Vorstand per Brief oder E-Mail einberufen. Zwischen der Versendung der Einladung an die Mitglieder und dem Beginn der Versammlung m\u00fcssen mindestens zwei Wochen liegen. Die Einladung ist rechtzeitig und form- und fristgerecht, wenn sie an die letzte dem Verein mitgeteilte Adresse abgesandt wurde; auf den Zugang kommt es nicht an.<br \/>\n7.3. Eine au\u00dferordentliche Mitgliedervollversammlung ist einzuberufen, wenn 1\/5 der Mitglieder dies schriftlich unter Darlegung der Gr\u00fcnde beantragen. In diesem Fall muss die Mitgliedervollversammlung sp\u00e4testens innerhalb von vier Wochen einberufen werden.<br \/>\n7.4. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr.<br \/>\n7.5. Die Mitgliedervollversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<ul>\n<li>Entgegennahme des Berichts des Vorstandes,<\/li>\n<li>Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcferInnen,<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n<li>Abwahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcferInnen,<\/li>\n<li>Wahl des Vorstandes,<\/li>\n<li>der Kassenpr\u00fcferInnen,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber den Haushaltsplan,<\/li>\n<li>Festlegung des Mitgliedsbeitrages,<\/li>\n<li>Behandlung aller in die Tagesordnung aufgenommenen Beratungsgegenst\u00e4nde,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen mit Ausnahmen des \u00a7 11 (3.) und Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li>\n<li>Ausschluss von aktiven Mitgliedern und F\u00f6rdermitgliedern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>7.6. Die Mitgliedervollversammlung wird durch ein Vorstandsmitglied oder einen in der Versammlung gew\u00e4hlten Versammlungsleiter geleitet.<br \/>\n7.7. \u00dcber die Mitgliedervollversammlung ist vom Schriftf\u00fchrer oder einen in der Versammlung gew\u00e4hlten Protokollf\u00fchrer ein Protokoll zu f\u00fchren. Das Protokoll muss vom Protokollf\u00fchrer und einem Vorstandsmitglied unterzeichnet werden. Das Protokoll muss enthalten:<br \/>\n7.7.1. Ort und Zeit der Mitgliedervollversammlung<br \/>\n7.7.2. Die Tagesordnung der Mitgliedervollversammlung<br \/>\n7.7.3. Eine Anwesenheitsliste mit den Unterschriften der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<br \/>\n7.7.4. Die Beschl\u00fcsse und Wahlergebnisse der Mitgliedervollversammlung mit den dazugeh\u00f6rigen Abstimmungsergebnissen.<br \/>\n7.8. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Stellvertretung ist nicht m\u00f6glich.<br \/>\n7.9. Die Mitgliedervollversammlung fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br \/>\n7.10. Wahlen werden durch einen Wahlvorstand geleitet, der von der Mitgliedervollversammlung in offener Wahl bestimmt wird. Der Wahlvorstand besteht aus zwei Mitgliedern.<br \/>\n7.11. Wahlen finden in geheimer Abstimmung statt. Gew\u00e4hlt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Hat im ersten Wahlgang kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erhalten, so ist derjenige im zweiten Wahlgang gew\u00e4hlt, der die meisten abgegebenen Stimmen erh\u00e4lt.<\/p>\n<h2>\u00a7 8 Vorstand<\/h2>\n<p>Der Vorstand besteht aus<br \/>\na) f\u00fcnf von der Mitgliedervollversammlung gew\u00e4hlten Personen<\/p>\n<ul>\n<li>1. Vorsitzender<\/li>\n<li>2. Vorsitzender<\/li>\n<li>1. Kassierer<\/li>\n<li>2. Kassierer<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<\/ul>\n<p>b) einem nicht-stimmberechtigten Mitglied aus dem Leitungsteam der KJG Niederbrechen als Beisitzer.<br \/>\nAls Vorst\u00e4nde k\u00f6nnen alle Mitglieder des e.V. gew\u00e4hlt werden, die das Alter der Vollj\u00e4hrigkeit erreicht haben. Mitglieder des e.V. d\u00fcrfen nicht in den Vorstand gew\u00e4hlt werden, wenn sie einer vom PeeZ e.V. wirtschaftlich abh\u00e4ngigen Organisation, Institution oder Gesellschaft vorstehen oder sich selbst in einer wirtschaftlichen Abh\u00e4ngigkeit zum PeeZ e.V. befinden. Sie werden f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Alle stimmberechtigten Vorst\u00e4nde (\u00a7 8 Buchstabe a)) sind im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis jeweils allein vertretungsberechtigt.<br \/>\nEntscheidungen im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gef\u00e4llt, bei Stimmengleichheit z\u00e4hlt die Stimme des 1. Vorsitzenden doppelt.<br \/>\nDem Vorstand obliegen alle Gesch\u00e4fte des Vereins, soweit sie nicht der Mitgliedervollversammlung vorbehalten sind.<\/p>\n<p><strong>Dies sind vor allem folgende Aufgaben:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte des Vereins.<\/li>\n<li>Sorge um die F\u00fchrung der B\u00fccher.<\/li>\n<li>laufende Verwaltung der Geld- und Sachwerte<\/li>\n<li>Vorbereitung und Leitung der Mitgliedervollversammlung.<\/li>\n<li>Planung der Veranstaltungen des Vereins in Zusammenarbeit mit der KjG Niederbrechen<\/li>\n<li>Dienstaufsicht und Fachaufsicht \u00fcber alle Angestellten.<\/li>\n<li>Vorlegen eines Berichts \u00fcber die vergangenen und geplanten Aktivit\u00e4ten des Vereins &#8211; inklusive des Kassenberichts &#8211; der Mitgliedervollversammlung des e.V.<\/li>\n<li>Vertretung des Vereins nach au\u00dfen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>\u00a7 9 Aussch\u00fcsse<\/h2>\n<p>9.1. Aussch\u00fcsse werden mit einem Auftrag durch die Mitgliedervollversammlung oder dem Vorstand gebildet und aufgel\u00f6st.<br \/>\n9.2. Jedem Ausschu\u00df geh\u00f6rt mindestens ein Vorstandsmitglied an.<\/p>\n<h2>\u00a7 10 Kassenpr\u00fcferInnen<\/h2>\n<p>10.1. Die Kassenpr\u00fcferInnen werden von der Mitgliedervollversammlung gew\u00e4hlt.<br \/>\n10.2. Als Kassenpr\u00fcferInnen k\u00f6nnen aktive Mitglieder des Vereins gew\u00e4hlt werden.<br \/>\n10.3. Sie werden f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt.<br \/>\n10.4. Das Mindestalter ist das Alter der Vollj\u00e4hrigkeit.<br \/>\n10.5. Die Aufgabe der Kassenpr\u00fcferInnen ist es, die B\u00fccher wenigstens einmal pro Jahr zu pr\u00fcfen.<br \/>\n10.6. Der Bericht der Pr\u00fcfung ist der Mitgliedervollversammlung schriftlich vorzulegen.<\/p>\n<h2>\u00a711 Datenschutzbestimmung<\/h2>\n<p>11.1. Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem EDV-System des Vereins gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt. Sonstige Informationen und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden von dem Verein grunds\u00e4tzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur F\u00f6rderung der Vereinszweckes n\u00fctzlich sind (z.B. Speicherung der Mailadresse oder Telefonnummer) und kein Anhaltspunkt besteht, dass die betroffene Person ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.<br \/>\n11.2. Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgeh\u00e4ndigt, die im Verein eine besondere Funktion aus\u00fcben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsm\u00e4\u00dfigen Rechte ben\u00f6tigt, h\u00e4ndigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.<br \/>\n11.3. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, werden, gem\u00e4\u00df der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab dem Austritt durch den Vorstand aufbewahrt. Dar\u00fcber hinaus werden Namen, Geburts- und gegebenenfalls Todesdatum f\u00fcr Zwecke der Vereinschronik dauerhaft gespeichert.<\/p>\n<h2>\u00a7 12 Satzungs\u00e4nderungen<\/h2>\n<p>12.1. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur in der Mitgliedervollversammlung behandelt werden. Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<br \/>\n12.2. Der Vorstand ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen auf Verlangen des Registergerichtes oder des Finanzamtes. Die \u00c4nderungen sind der n\u00e4chsten Mitgliedervollversammlung vorzutragen.<br \/>\n12.3. Beschl\u00fcsse und Satzungs\u00e4nderungen, welche die Gemeinn\u00fctzigkeit betreffen, sind dem zust\u00e4ndigen Finanzamt vorzulegen.<\/p>\n<h2>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann durch Beschluss einer Mitgliedervollversammlung mit einer Mehrheit von 3\/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Die Aufl\u00f6sung des Vereins darf nur der einzige Tagesordnungspunkt dieser Mitgliedervollversammlung sein. \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins ist die Mitgliedervollversammlung nur dann beschlussf\u00e4hig, wenn wenigstens 50% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Muss wegen mangelnder Beschlussf\u00e4higkeit zu einer Mitgliedervollversammlung ein zweites Mal eingeladen werden, ist diese erneute Mitgliedervollversammlung ohne Erreichen einer Mindestanwesenheit beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<h2>\u00a7 14 Verm\u00f6gensanfall bei Aufl\u00f6sung<\/h2>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Zivilgemeinde Brechen, die es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.<br \/>\nSatzung nach \u00c4nderung an der Mitgliedervollversammlung vom 05.11.2009, g\u00fcltig ab dem 06.11.2009.<\/p>\n<\/div><\/section><br \/>\n<div  class='avia-button-wrap av-lq9cdods-f09b6159b54e9c59bbff622a6c31ec18-wrap avia-button-left  avia-builder-el-2  el_after_av_textblock  avia-builder-el-last '><a href='https:\/\/web-mf.eu\/peez\/wp-content\/uploads\/2023\/12\/satzung-05-11-2009.pdf'  class='avia-button av-lq9cdods-f09b6159b54e9c59bbff622a6c31ec18 avia-icon_select-yes-left-icon avia-size-medium avia-position-left avia-color-theme-color'  target=\"_blank\"  rel=\"noopener noreferrer\" ><span class='avia_button_icon avia_button_icon_left' aria-hidden='true' data-av_icon='\ue8b0' data-av_iconfont='entypo-fontello'><\/span><span class='avia_iconbox_title' >Aktuelle Satzung zum Download (PDF)<\/span><\/a><\/div><\/p><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-295","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/295","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=295"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/295\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":372,"href":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/295\/revisions\/372"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/web-mf.eu\/peez\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=295"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}